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   BVerwG, 29.01.2002 - 3 B 5.02   

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BVerwG, 29.01.2002 - 3 B 5.02 (https://dejure.org/2002,15076)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2002 - 3 B 5.02 (https://dejure.org/2002,15076)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 3 B 5.02 (https://dejure.org/2002,15076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verpachtung von Grundstücken zum Bau von Ferienhäusern (Datschen) als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung - Wahrnehmung kommunaler Aufgaben bei der Bereitstellung von Grundstücken zum Zweck der Förderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2002 - 3 B 5.02
    Der Grund und Boden, der als Kleingarten genutzt wird, dient einer "wesentlichen sozialen Funktion" (BVerfGE 52, 1, 33), die allerdings in neuerer Zeit nicht mehr in der Deckung des eigenen Nahrungsbedarfs, sondern vorrangig im Freizeitnutzen des Gartens liegt.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 31.00

    Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Kleingartenwesen; Vereinshaus;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2002 - 3 B 5.02
    Es gehört nämlich seit Jahrzehnten zu den anerkannten Aufgaben der Gemeinden, ausreichendes Gelände für Kleingärten bereitzustellen (vgl. Senatsurteil vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 3 B 129.96

    Voraussetzung für die Zulassung einer Revision im Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2002 - 3 B 5.02
    Diese Frage ist durch den Beschluss des Senats vom 22. April 1997 (- BVerwG 3 B 129.96 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 26) hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06

    Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche

    Es gehört nämlich seit Jahrzehnten zu den anerkannten Aufgaben der Gemeinden, ausreichend Gelände für Kleingärten bereitzustellen (Urteil vom 13. September 2001 a.a.O. S. 99 bzw. S. 11; Beschluss vom 29. Januar 2002 BVerwG 3 B 5.02 Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34).
  • BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 124.05

    Kommunale Selbstverwaltungsaufgaben im Rahmen der Schaffung und Entwicklung der

    Daran ändert es nichts, wenn die Gemeinde eine ordnende und überwachende Funktion wahrnimmt, etwa das Gelände erschließt und überplant, die Errichtung und den Unterhalt der Gebäude finanziell fördert oder die Grundstücke nicht an beliebige Private verpachtet, sondern ihre Einwohner oder andere Nutzergruppen bevorzugt (Beschlüsse vom 22. April 1997 BVerwG 3 B 129.96 , vom 29. Januar 2002 BVerwG 3 B 5.02 und vom 3. Dezember 2002 BVerwG 3 B 133.02 Buchholz 111 Art. 22 EV Nrn. 26, 34 und 37).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Verbesserung der örtlichen Freizeit- und Erholungsbedingungen durchaus zu den legitimen kommunalen Aufgaben gerechnet werden kann, dass hierzu aber ein sozialer oder öffentlicher Bezug unerlässlich ist, wie er etwa gegeben ist, wenn Grundstücke zum Zwecke der Förderung des Kleingartenwesens zur Verfügung gestellt werden, der hingegen fehlt, wenn die Überlassung der Grundstücke zur ausschließlich privatnützigen Verwendung durch beliebige Einzelpersonen und zu Bedingungen erfolgt, die sich in keiner Weise von entsprechenden, allein auf Gewinnerzielung gerichteten Verträgen zwischen Privaten unterscheiden (Beschluss vom 29. Januar 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 19.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zuordnungsrechtliche Bewertung

    So hat der Senat u.a. in seinem Beschluss vom 29. Januar 2002 (- BVerwG 3 B 5.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34 = ZOV 2002, 247) die Besonderheiten herausgearbeitet, die - unter dem Blickwinkel, ob es sich bei der Überlassung um die Wahrnehmung einer kommunalen Aufgabe handelt - einer Gleichstellung der Überlassung von Wochenendhaus-Grundstücken mit dem Abschluss von Kleingarten-Pachtverträgen entgegenstehen.

    Die Rüge der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche vom Urteil des Senats vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - und vom Beschluss des Senats vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - ab, rechtfertigt ebenfalls nicht die Zulassung der Revision.

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 84.05

    Zuordnungsrechtliche Bewertung der Verpachtung von Freizeitgrundstücken durch

    So hat der Senat u.a. in seinem Beschluss vom 29. Januar 2002 (BVerwG 3 B 5.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34 = ZOV 2002) die Besonderheiten herausgearbeitet, die - unter dem Blickwinkel, ob es sich bei der Überlassung um die Wahrnehmung einer kommunalen Aufgabe handelt - einer Gleichstellung der Überlassung von Wochenendhaus-Grundstücken mit dem Abschluss von Kleingarten-Pachtverträgen entgegenstehen.

    Schließlich rechtfertigt auch die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche vom Urteil des Senats vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - sowie von den Beschlüssen des Senats vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - und vom 3. Dezember 2003 - BVerwG 3 B 133.02 - ab, nicht die Zulassung der Revision.

  • BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 125.05

    Unanfechtbarkeit von Beschluss über die Übertragung des Rechtsstreits auf einen

    Daran ändert es nichts, wenn die Gemeinde eine ordnende und überwachende Funktion wahrnimmt, etwa das Gelände erschließt und überplant, die Errichtung und den Unterhalt der Gebäude finanziell fördert oder die Grundstücke nicht an beliebige Private verpachtet, sondern ihre Einwohner oder andere Nutzergruppen bevorzugt (Beschlüsse vom 22. April 1997 - BVerwG 3 B 129.96 -, vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - und vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 3 B 133.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nrn. 26, 34 und 37).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Verbesserung der örtlichen Freizeit- und Erholungsbedingungen durchaus zu den legitimen kommunalen Aufgaben gerechnet werden kann, dass hierzu aber ein sozialer oder öffentlicher Bezug unerlässlich ist, wie er etwa gegeben ist, wenn Grundstücke zum Zwecke der Förderung des Kleingartenwesens zur Verfügung gestellt werden, der hingegen fehlt, wenn die Überlassung der Grundstücke zur ausschließlich privatnützigen Verwendung durch beliebige Einzelpersonen und zu Bedingungen erfolgt, die sich in keiner Weise von entsprechenden, allein auf Gewinnerzielung gerichteten Verträgen zwischen Privaten unterscheiden (Beschluss vom 29. Januar 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 83.05

    Zuordnungsrechtliche Bewertung der Verpachtung von Freizeitgrundstücken durch

    So hat der Senat u.a. in seinem Beschluss vom 29. Januar 2002 (BVerwG 3 B 5.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34 = ZOV 2002) die Besonderheiten herausgearbeitet, die - unter dem Blickwinkel, ob es sich bei der Überlassung um die Wahrnehmung einer kommunalen Aufgabe handelt - einer Gleichstellung der Überlassung von Wochenendhaus-Grundstücken mit dem Abschluss von Kleingarten-Pachtverträgen entgegenstehen.

    Schließlich rechtfertigt auch die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche vom Urteil des Senats vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - sowie von den Beschlüssen des Senats vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - und vom 3. Dezember 2003 - BVerwG 3 B 133.02 - ab, nicht die Zulassung der Revision.

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 85.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    So hat der Senat u.a. in seinem Beschluss vom 29. Januar 2002 (BVerwG 3 B 5.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34 = ZOV 2002) die Besonderheiten herausgearbeitet, die - unter dem Blickwinkel, ob es sich bei der Überlassung um die Wahrnehmung einer kommunalen Aufgabe handelt - einer Gleichstellung der Überlassung von Wochenendhaus-Grundstücken mit dem Abschluss von Kleingarten-Pachtverträgen entgegenstehen.

    Schließlich rechtfertigt auch die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche vom Urteil des Senats vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - sowie von den Beschlüssen des Senats vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - und vom 3. Dezember 2003 - BVerwG 3 B 133.02 - ab, nicht die Zulassung der Revision.

  • BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 133.02

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Schaffung

    Dies setzt aber voraus, dass die betreffende Einrichtung einen sozialen oder öffentlichen Bezug aufweist, also nicht ausschließlich privatnützig ist (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2002 BVerwG 3 B 5.02 Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34).
  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 8 A 681/16

    Zuordnung von Vermögenswerten nach dem VZOG, insbesondere Zuordnung eines

    Die Nutzung der zugeordneten Flurstücke als Entwässerungsgräben kam der Kommune zum Stichtag und ebenso gegenwärtig auch nicht nur "nebenbei" zu Gute, sondern stellt(e) eine ihr unmittelbar förderliche Nutzung dar, wie dies bei Be- und Entwässerungsanlagen, Abfalldeponien, Beleuchtung, Erschließung durch Straßen und Wegen etc. der Fall ist (vgl.: BVerwG, Beschluss v. 29.01.2002, 3 B 5.02; Beschluss v. 22.04.1997, 3 B 129/96; VG A-Stadt, Urteil v. 12.04.1996, 31 A 304.94; beide juris).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 33.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Nicht-Ortsansässige als

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auf die die Klägerin auch selbst Bezug nimmt - ist bereits hinreichend geklärt, dass die Verpachtung von Grundstücken an Private zum Bau von Ferienhäusern bzw. zur Nutzung für Erholungs- und Urlaubszwecke keine Aufgabe ist, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung wahrgenommen wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. April 1997 - BVerwG 3 B 129.96 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 26, vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 34 und vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 3 B 133.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 16 P 95/00

    Pflegeversicherung

  • BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 172.05
  • BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 175.05
  • BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 173.05
  • BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 171.05
  • BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 174.05
  • VG Halle, 18.02.2004 - 1 A 256/00
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